Finanzen
Atom-Urteil im Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren erwartet
GDN -
Das "International Centre for Settlement of Investment Desputes" (ICSID) in Washington will innerhalb der kommenden sechs Wochen über die milliardenschwere Schadenersatzklage des schwedischen Atomkonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Das bestätigte das Bundesumweltministerium auf Nachfrage der "Welt am Sonntag".
"Für eine Entscheidung im ICSID-Schiedsverfahren ist das erste Quartal 2018 genannt worden", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Damit könnte das internationale Schiedsgericht der Bundesregierung zuvorkommen, die ebenfalls über eine Entschädigung des Vattenfall-Konzerns wegen des Atomausstiegsbeschlusses von 2011 entscheiden muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 festgestellt, dass die Bundesregierung mit der 13. Novelle des Atomausstiegsgesetzes Eigentumsrechte der Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland verletzt hatte. Insbesondere der schwedische Vattenfall-Konzern müsse entschädigt werden, da das Unternehmen nach dem Atomausstiegsgesetz der Bundesregierung nicht mehr die Möglichkeit hatte, die zuvor zugeteilten Produktionskontingente in seinen Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel zu nutzen. Das Bundesverfassungsgericht setzte der Bundesregierung eine Frist bis zum 30. Juni 2018, um eine Ausgleichsregelung zu schaffen. Wie eine Kompensationsleistung der Bundesregierung aussehen könnte, ist bislang noch nicht absehbar. "Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts", erklärte die Sprecherin von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) weiter. Als Unterzeichner der so genannten Energiecharta ist die Bundesregierung auch verpflichtet, das Urteil des internationalen Schiedsgerichts in Washington anzuerkennen und umzusetzen. Vattenfall hatte dort eine Entschädigung in Höhe von 4,4 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen gegen die Bundesrepublik geltend gemacht.
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