Finanzen
Verstöße gegen Arbeitszeitgesetz bei etwa jeder zweiten Kontrolle
GDN -
Bei mehr als jeder zweiten Kontrolle der zuständigen Arbeitsschutzbehörden werden Verstöße gegen das Arbeitsgesetz festgestellt. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochsausgaben).
Im Jahr 2016 stießen die Behörden demnach in 10.110 Fällen auf Gesetzesverstöße. Insgesamt gab es 19.208 Kontrollen – rund ein Viertel weniger als noch im Jahr 2010. Die Zahl der aufgedeckten Verstöße sank im gleichen Zeitraum um circa 15 Prozent. 2010 wurden bei 45,8 Prozent der Kontrolle Verstöße festgestellt. Die Arbeitszeit von Beschäftigten darf laut Gesetz acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Zudem sind Pausen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden 45 Minuten. Zudem muss es nach Ende der Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden geben. Krellmann forderte Konsequenzen. "Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz", sagte sie dem RND. "Wenn die Arbeitszeiten zu lang sind oder die Pausen zu kurz, dann macht das krank. Die Arbeitgeber ignorieren geltendes Recht." Wenn bei jeder zweiten Kontrolle ein Verstoß festgestellt werde, müsse gehandelt werden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.