Finanzen

Zahl der Insolvenzen geht weiter zurück

500-Euro-Geldscheine
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Zahl der Insolvenzen geht weiter zurück, sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen. Im Jahr 2017 meldeten die deutschen Amtsgerichte 20.093 Unternehmenspleiten, das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,6 Prozent weniger als im Jahr 2016.
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegeben (+ 11,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2008). Auch davor war die Zahl aber seit dem Hoch im Jahr 2003 insgesamt rückläufig. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2017 auf rund 29,7 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 hatten sie bei rund 27,4 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Jahr 2017 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im Jahr 2016, so die Statistiker. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2017 mit 71.896 Fällen um 6,9 Prozent niedriger als im Jahr 2016. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2009). Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 19.881 Fällen um 1,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein. Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3.248 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 514 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2017 auf 115.632 Fälle (– 5,6 Prozent gegenüber 2016).
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.