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EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rufe nach Sanktionsverzicht
GDN -
Europaabgeordnete von CDU und CSU haben sich dafür ausgesprochen, Verstöße gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorerst nicht mit Sanktionen zu ahnden. Grund seien die schleppenden Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten auf die ab Mai geltenden Regeln, berichtet das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).
Die EU-Kommission teilte der Zeitung auf Anfrage mit, dass mit Deutschland und Österreich bisher nur zwei der 28 Länder die nötigen Gesetze beschlossen hätten. Der rechtspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament, Axel Voss (CDU), plädierte vor diesem Hintergrund für einen vorläufigen Sanktionsverzicht. "Der Termin des Inkrafttretens (der DSGVO) sollte gehalten werden, von der sanktionsbewährten Anwendung aber vielleicht ein weiteres halbes Jahr großzügig abgesehen werden", sagte Voss dem "Handelsblatt". Die gegenwärtige Situation sei "sehr unbefriedigend". Vor allem, dass 26 EU-Länder immer noch nicht ihr nationales Recht an die Neuerungen angepasst haben. Der CDU-Politiker kann zwar nachvollziehen, dass die notwendigen Anpassungen der administrativen und geschäftlichen Abläufe nicht einfach seien und Zeit bräuchten. "Doch kann es nicht sein, dass Deutschland und Österreich für eine fristgerechte Vorbereitung Wettbewerbsnachteile gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten erleiden." Offen für einen Sanktionsverzicht zeigte sich auch die CSU-Europapolitikerin Angelika Niebler. Sie gehe davon aus, dass die Datenschutzbehörden "im Rahmen ihrer Kompetenzen berücksichtigen, dass es bei der Anwendung der neuen Regelungen eine Anlaufphase braucht", sagte die Co-Chefin der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament der Zeitung. Zugleich plädierte sie dafür, die neuen Regeln notfalls noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. "Sollte sich tatsächlich abzeichnen, dass die Anwendung der neuen Regeln zögerlich erfolgt, werden wir die Kommission zur Evaluation auffordern und erforderlichenfalls weitere Schritte vorzuschlagen." Denn: "Sinn macht die neue Datenschutzverordnung nur, wenn sie in allen Mitgliedstaaten angewendet wird." Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sieht dagegen keinen Spielraum mehr für zeitliche Aufschübe, da der Anwendungszeitpunkt durch den Gesetzgeber EU-Parlament und Rat im Gesetz festgeschrieben worden sei. "Die Kommission hat darauf keinerlei Einfluss mehr", sagte Albrecht der Zeitung. "Es ist wirklich klar: Wer am 25. Mai nicht rechtskonform sein wird, muss mit Konsequenzen rechnen."
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