Finanzen
Über tausend Anträge auf Einsicht in Transparenzregister
GDN -
Nach 100 Tagen Praxis gibt es 1.451 Anträge auf Einsichtnahme in das elektronische Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerflucht. Das teilte das zuständige Bundesverwaltungsamt dem "Handelsblatt" mit.
546 Anträge stammten von Behörden, 608 von Unternehmen und 297 von "sonstigen Personen". 1.264 Anträgen wurde demnach stattgegeben. "Das Gesetz verfolgt das Ziel, Geldwäsche zu verhindern. Aber die hohe Anzahl an Anträgen auf Einsichtnahme lässt befürchten, dass der Schwerpunkt vielmehr darauf gelegt wird, die privaten Verhältnisse der Gesellschafter von Familienunternehmen auszuforschen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Familienunternehmen, Brun-Hagen Hennerkes, dem "Handelsblatt". "Damit gehen für die Gesellschafter und ihre Familien erhebliche Sicherheitsrisiken einher." Die Tatsache, dass sich Unternehmer in ein solches Register eintragen müssten, zeuge bereits von einem Generalverdacht. "Wenn künftig sensible Daten an die Öffentlichkeit gelangen und Gesellschafter in einem Atemzug mit Geldwäsche und Terrorfinanzierung genannt werden, drohen sie Opfer von Vorverurteilungen zu werden", warnt Hennerkes. Im Transparenzregister, das im vergangenen Jahr eingeführt wurde und nun einsehbar ist, sollen alle "wirtschaftlich Berechtigten" von Unternehmen, Genossenschaften und Stiftungen verzeichnet sein, die mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile an einer Gesellschaft halten oder einen beherrschenden Einfluss ausüben. Nach Auskunft des Bundesverwaltungsamts gibt es derzeit 53.000 Eintragungen. Bislang haben 24 Gesellschaften beantragt, die Einsicht aus "schutzwürdigem Interesse" zu beschränken. Davon wurden 21 bewilligt, etwa wenn ein Gesellschafter noch minderjährig ist. Stellt sich heraus, dass ein Eintrag fehlt, leitet das Bundesverwaltungsamt ein Ermittlungsverfahren ein. Bislang seien 800 Vorgänge geprüft worden, teilte das Amt dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit. In 98 Fällen seien bislang Buß- oder Verwarngelder verhängt worden. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen drohen Bußgelder bis zu einer Million Euro. Es ist umstritten, wer Einsicht in das elektronische Transparenzregister zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerflucht nehmen darf, weil sich dort sensible Daten von Unternehmern und Stiftern finden. Sicherheitsexperten warnen davor, dass auch Personen Zugang erhalten könnten, die verbrecherische Absichten verfolgen.
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