Finanzen
82 Millionen Euro Ordnungsgeld wegen geheimgehaltener Bilanzen
GDN -
In Deutschland haben im letzten Jahr Unternehmen, die ihre Bilanzen nicht offenlegen wollen, Ordnungsgelder in Höhe von 82,2 Millionen Euro gezahlt. Das berichtet das "Handelsblatt" (Samstagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
In 2016 waren es noch 77,8 Millionen Euro, im Jahr 2010 sogar nur 72,7 Millionen Euro. Die Mindesthöhe des Ordnungsgeldes beträgt 2.500 Euro und kann bei mehrmaligen Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen, bei Kleinstkapitalgesellschaften kann der Betrag auch darunter liegen, bei kapitalmarktorientierten Firmen auch höher. "Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass die Unternehmen noch immer einen Wettbewerbsnachteil bei der elektronischen Offenlegung befürchten und lieber eine Strafe in Kauf nehmen als ihre Zahlen öffentlich zu machen", sagt Thomas Kemmerich, Mitglied des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der FDP, und selbst Unternehmer. Kemmerich fordert die Bundesregierung auf, vor allem für den Mittelstand die knappen Fristen zu überdenken. 2007 wurde das sogenannte Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, EHUG genannt, geschaffen, damit Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden sich im Netz vergewissern können, dass sie es mit einem seriös wirtschaftenden Unternehmen zu tun haben. Dennoch verweigern sich viele Unternehmen. Sie fürchten Nachteile im Wettbewerb, wenn Konkurrenten oder Lieferanten erfahren, wie viel sie verdienen. Insgesamt sind seit Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 knapp 730 Millionen Euro an Ordnungsgeldern gezahlt worden, zeigt die Antwort der Bundesregierung. Rund 1,3 Millionen Unternehmen müssen hierzulande ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Wer es nicht oder zu spät tut, muss Ordnungsgeld zahlen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.