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Neue EU-Datenschutzregeln führen zu Beschwerdeflut

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(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die neuen europäischen Datenschutzregeln haben eine Flut an Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden ausgelöst: Die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Bundes und der Länder erhielten seit Ende Mai bis zu zehn Mal mehr E-Mails, Briefe und Anrufe, in denen Verbraucher auf mögliche Datenschutzverstöße von Unternehmen hinweisen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der "Welt am Sonntag" bei den Aufsichtsbehörden.
Doch nicht nur Verbraucher wenden sich verstärkt an die Datenschützer, auch die Zahl der Meldungen von Unternehmen, dass ihnen personenbezogene Daten abhanden kamen, erhöhte sich deutlich. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai, davor war das weniger strenge Bundesdatenschutzgesetz ausschlaggebend. Besonders viele Beschwerden gingen laut Zeitung direkt nach Inkrafttreten der neuen Verordnung ein. In Berlin beispielsweise waren es allein am 28. Mai rund 130 Beschwerden. Das war nach Angaben der zuständigen Landesbehörde ein zehn Mal höheres Aufkommen als vor Beginn der DSGVO-Ära. Mittlerweile habe sich die Zahl bei etwa 30 Beschwerden pro Tag eingependelt, was immer noch das Dreifache der ursprünglichen Menge sei. Von einer Verdreifachung ist auch in Hessen die Rede. Seit Ende Mai verzeichnete man dort bislang 450 Beschwerden. In Baden-Württemberg landeten allein über das entsprechende Online-Formular auf der Internet-Seite der Datenschützer seit Ende Mai 211 Beschwerden - einen Monat zuvor waren es nur 66. Verbraucher machen mit ihren Beschwerden vor allem auf vermeintliche Missstände in sozialen Netzwerken wie Facebook aufmerksam, sagte Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftrager in Rheinland-Pfalz, der Sonntagszeitung. "Aber auch wegen Videokameras in Geschäften, Straßen oder beim Nachbarn melden sich viele Menschen", sagte Kugelmann, bei dem bislang insgesamt 123 Beschwerden aufliefen. Beschwerden sind nur ein Weg, über den Aufsichtsbehörden von Datenschutzlücken erfahren. Ein anderer sind Meldungen von Unternehmen selbst, dass ihnen Daten fehlen. Laut Umfrage gingen allein bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz bislang 1.004 Meldungen nach Artikel 33 DSGVO ein. Hinzu kamen knapp 500 Meldungen bei den Landesbeauftragten, davon allein 150 in Nordrhein-Westfalen, 84 in Baden-Württemberg und 66 in Hessen. 13 der 16 befragten Landesbehörden hatten Angaben zur Zahl der bislang eingegangenen Meldungen gemacht. Die Datenschutzbeauftragten nennen vor allem zwei Gründe für die neue Offenheit der Unternehmen: die 72-Stunden-Frist, innerhalb derer solche Vorfälle gemeldet werden müssen, und die Sorge vor Sanktionen, die mit der neuen Verordnung größer geworden ist. Das im Gesetz genannte Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes schrecke ab.
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