Technik
NetzDG: Bisher 558 Beschwerden über mangelhafte Löschungen
GDN -
Fast sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) haben sich viel weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Bis zum 23. Juli 2018 sind beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über das Online-Formular 558 Meldungen eingegangen, erklärte die Behörde auf Anfrage des "Handelsblatts" (Freitagausgabe).
Der Gesetzgeber war nach Angaben einer Sprecherin des Bundesamtes von rund 25.000 Meldungen und daraus resultierenden 500 Bußgeldverfahren im Jahr ausgegangen. Zu möglichen Ursachen für die geringere Anzahl an eingegangenen Meldungen sagte das BfJ lediglich, dass der Gesetzgeber bei seiner Schätzung davon ausgegangen sei, "dass diese Meldungen zum großen Teil unbegründet sein würden". Dies habe sich aber nicht bestätigt, fügte die Sprecherin hinzu. Vielmehr sei festzustellen, dass entgegen der Annahme des Gesetzgebers die Meldungen "fast durchweg" begründet seien und rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG betreffen. Nähere Anhaltspunkte könnten sich aus den Berichten der sozialen Netzwerke beziehungsweise der künftigen Evaluierung des Gesetzes ergeben. Die Plattformbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, halbjährlich in einem öffentlich zugänglichen Bericht Auskunft darüber geben, wie sie mit Nutzer-Beschwerden verfahren sind. Facebook, Twitter und Googles Videoplattform YouTube wollen an diesem Freitag ihre ersten Berichte veröffentlichen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit dem 1. Januar. Das Gesetz setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
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