Technik
EU-Parlament stimmt für umstrittene Urheberrechtsreform
226 Parlamentarier stimmten dagegen, 39 enthielten sich. Im Juli waren die Vorschläge von Berichterstatter Axel Voss (CDU) noch abgelehnt worden. Oft kritisierte Punkte sind vor allem die europaweite Einführung des sogenannten Leistungsschutzrechts und die umstrittenen Upload-Filter. Das Leistungsschutzrecht sieht unter anderem vor, dass Internetplattformen Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten künftig nicht mehr unentgeltlich anzeigen dürfen. Upload-Filter werden in dem am Mittwoch beschlossenen Text nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Allerdings sollen Internetplattformen Inhalte künftig schon während des Hochladens auf Urheberrechtsverstöße prüfen müssen. Deshalb wird erwartet, dass viele Plattformbetreiber auf Filterprogramme zurückgreifen würden. Das Verhandlungsergebnis des sogenannten "Trilogs" muss am Ende des Gesetzgebungsverfahrens vom EU-Parlament bestätigt werden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.