Technik

Union will höhere Strafen bei Daten-Diebstahl

Geleakte Daten
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Unionsfraktion im Bundestag will als Konsequenz aus dem Daten-Diebstahl das IT-Sicherheitsgesetzt 2.0 um zwei Punkte ergänzen. Das sagte der innenpolitischer Sprecher Mathias Middelberg der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS).
"Wir müssen das Strafmaß für Datenausspähung und Datenhehlerei überdenken." Gegenwärtig werde das Ausspähen von Daten lediglich als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. "Der Einbruch in den intimsten privaten Datenbestand und die Bloßstellung von Menschen im Netz ist aber mindestens so schwerwiegend wie ein Einbruch in die private Wohnung, wenn nicht schwerwiegender", so Middelberg in der FAS. Der Politiker erinnerte daran, dass Wohnungseinbrüche erst im letzten Jahr zu Verbrechen mit einer Strafe von mindestens einem Jahr wurden. Zudem verwies Middelberg der FAS darauf, dass auch die Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten im Netz auf den Prüfstand gehöre. Derzeit können die Ermittler Betreiber von Plattformen nur bitten, Daten zu löschen. Es müsse aber eine Verpflichtung geben. Middelberg in der FAS: "Da geht es um die Frage: Sind Ansprüche auf Löschung von Daten gegen Host-Provider hinreichend schnell und wirksam durchsetzbar?" Middelberg betonte außerdem in der FAS: "Der aktuelle Fall zeigt drastisch: Die Gefahr für unseren privaten Datenschutz geht nicht vom Staat aus, sondern von Kriminellen." Hier müssten Grüne und Linke "grundlegend umlernen". "Bisher haben Grüne und Linke immer dagegen gestimmt, wenn es darum ging, Kompetenzen der Sicherheitsbehörden, konkret des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, zu erweitern oder Ermittlern im Netz - Stichworte: Speicherfristen, Online-Durchsuchung oder verdeckte Ermittlungen im Darknet - bessere Möglichkeiten einzuräumen", so Middelberg in der FAS.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.