Finanzen
BGH: Anleger können gegen Ratingagenturen vor deutschen Gerichten klagen
GDN -
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals die Zuständigkeit von deutschen Gerichten bei Klagen gegen die amerikanische Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) bestätigt. Das Urteil, das dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) vorliegt, könnte eine Signalwirkung für rund 50.000 Anleger in Deutschland haben, die ihr Geld durch Zertifikate der Pleitebank Lehman Brothers verloren haben.
"Das Urteil ist ein Durchbruch für Klagen gegen Ratingagenturen in Deutschland. Allen Anlegern, die sich aufgrund von Ratings für eine Kapitalanlage entschlossen haben, ist nun der Weg zu den deutschen Gerichten geebnet", sagte der Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KWAG dem "Handelsblatt". Ein Rentner aus Norddeutschland hatte gegen die Rating-Agentur geklagt. Er fordert von S&P 30.000 Euro Schadensersatz für im Mai 2008 gekaufte Lehman-Zertifikate. Sein Vorwurf: Die Agentur habe trotz sich abzeichnender Probleme ein gutes Rating ausgestellt, darauf habe er sich verlassen. Bereits im November 2011 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage zugelassen, S&P legte Berufung ein. Nach dem BGH-Urteil muss sich die Agentur nun in Deutschland verantworten. Der Kläger erfuhr von dem Sieg vor Gericht während seines Urlaubs in Florida. "Ich hoffe, damit wurde ein Stein ins Rollen gebracht. Es wäre großartig, wenn durch meinen Prozess die Rolle der Ratingagenturen weiter durchleuchtet würde", sagte er dem "Handelsblatt". Die BGH-Richter beriefen sich in ihrem Beschluss auf ein Gesetz von 1877, das für klagende "Inländer" die Zuständigkeit deutscher Gerichte vorsieht. "Entscheidend war, dass der Kläger seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das Gericht wertete das als hinreichenden Inlandsbezug", sagt BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. Standard & Poor’s gab sich auf Anfrage wortkarg. "Wir sind der Auffassung, dass diese Art Beschuldigungen völlig haltlos sind. Ansonsten kommentieren wir Rechtsangelegenheiten generell nicht", sagte die Deutschlandsprecherin der Ratingagentur.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.