Finanzen
BGH: Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
Es widerspreche dem Zweck des Bausparens, wenn das Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen werde, hieß es zur Begründung des Urteils. Das Ansparen sei vielmehr dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen, was mit dem Erlangen der Zuteilungsreife erreicht sei. Geklagt hatten zwei Frauen, deren zuteilungsreife Verträge gekündigt worden waren. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatten sie noch gesiegt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.