Finanzen
Verbraucherzentralen fordern Offenlegung von Mietpreisen
GDN -
Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Mieten, damit die Mietpreisbremse wirken kann. "Vermieter sollten dazu gesetzlich verpflichtet werden, beim Abschluss eines neuen Mietvertrages die bisher verlangte Miete anzugeben", schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband in einem Sechs-Punkte-Plan für bezahlbares Wohnen und Bauen, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Sonntagausgaben berichten.
"Nur so kann der Mieter prüfen, ob die neue Miete nicht die erlaubten Erhöhung von bis zu zehn Prozent überschreitet", heißt es weiter. Eine generelle Offenlegungspflicht der Mieten würde die notwendige Transparenz schaffen, um die galoppierenden Mieterhöhungen insbesondere in Großstädten zu stoppen. Die nächste Bundesregierung müsse entsprechende Gesetzesänderungen im Mietrecht schnellstmöglich auf den Weg bringen. "Die Mietgesetze müssen dringend zugunsten der Mieter geändert werden, um bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen", sagte der Bauexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Franz Michel, den Funke-Zeitungen. Für Immobilienkäufer setzen sich die Verbraucherzentralen zudem für einen gesetzlich festgelegten Höchstwert von Maklercourtagen ein. "Heute werden in Deutschland bis zu sieben Prozent verlangt, in Österreich sind maximal drei Prozent, in den Niederlanden und Dänemark sogar nur zwei Prozent üblich", sagte Michel. Dabei sollte das Bestellerprinzip wie bei der Vermittlung von Mietwohnungen zur Pflicht werden. Im Klartext: Der Verkäufer der Immobilie bezahlt den Makler. Neubauwohnungen sind aus Sicht der Verbraucherzentralen schon heute für Normalverdiener kaum mehr bezahlbar. "Zehn bis 15 Euro Kaltmiete kann sich doch kaum jemand leisten", sagte Michel. Die Mietpreisbremse funktioniere nicht, weil es zu viele Ausnahmen gebe. Auch bei Sanierungen, die mit einer Verminderung des Energiebedarfs begründet werden, sollte der Modernisierungszuschlag auf die Mieten laut vzbv von heute elf auf sechs Prozent pro Jahr gesenkt werden. Maximal sollte der Aufschlag 1,50 Euro pro Quadratmeter betragen - und auf acht Jahre begrenzt sein, heißt es in dem Forderungskatalog. Tatsächlich sind nach einer Studie des Deutschen Mieterbunds die meisten Wohnungsmieten in Großstädten seit 2015 stärker als die zulässige Höchstgrenze von zehn Prozent gestiegen.
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