Finanzen
Tarifverdienste im zweiten Quartal um 3,8 Prozent gestiegen
GDN -
Die Tarifverdienste – gemessen am Index der tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen – sind im zweiten Quartal 2017 durchschnittlich 3,8 Prozent höher gewesen als im Vorjahresquartal. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2011, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.
Der Anstieg lag ohne Sonderzahlungen im zweiten Quartal 2017 im Vorjahresvergleich bei 3,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 1,7 Prozent. Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung hatte wie schon im Vorquartal der Doppelabschluss im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Gemeinden, so die Statistiker. Hinzu kam die Auszahlung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L) in Höhe von 2,0 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Dieser gilt zwar bereits seit Januar 2017, er wurde allerdings erst im zweiten Quartal 2017 verbunden mit einer Nachzahlung für die vorherigen Monate ausgezahlt. Besonders deutlich zeigen sich diese beiden Effekte in den Branchen Wasserversorgung und Entsorgung, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung sowie im Gesundheits- und Sozialwesen mit einer Tarifsteigerung von jeweils + 4,5 Prozent. Der hohe Anstieg der Tarifverdienste im Verarbeitenden Gewerbe (+ 4,1 Prozent) lässt sich vor allem auf die Tarifentwicklung in der Metall- und Elektroindustrie zurückführen. Zusätzlich zur Tariferhöhung von 2,8 Prozent zum Juli 2016 wirkte sich hier im zweiten Quartal 2017 die zweite Stufenerhöhung in Höhe von 2,0 Prozent zum April 2017 aus. Deutlich überdurchschnittlich entwickelten sich die Tarifverdienste binnen Jahresfrist mit + 7,4 Prozent auch im Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden. In dieser Branche wurden für das zweite Quartal 2017 in mehreren Tarifverträgen hohe Einmalzahlungen vereinbart. Deutlich unterdurchschnittlich war die Tarifentwicklung im Vergleich zum zweiten Quartal 2016 vor allem im Gastgewerbe (+ 0,9 Prozent) und im Handel (+ 1,1 Prozent).
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.