Finanzen

Verbraucherschützer fordern besseren Schutz für Fluggäste

Rothaarige Frau in einem Flugzeug
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Vor dem Hintergrund der Air-Berlin-Insolvenz haben Verbraucherschützer von der neuen Bundesregierung gefordert, einen besseren Schutz für Flugpassagiere auf die politische Agenda zu setzen. "Verbraucherschutz muss in der nächsten Koalitionsvereinbarung einen wichtigen Part einnehmen. Denn Verbraucher brauchen Sicherheit auch bei Flugreisen", sagte Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).
"Deshalb muss die nächste Bundesregierung eine nationale oder europäische Lösung dafür finden, dass im Voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt sind." Die Grünen knüpfen einen solchen Pleiteschutz an Bedingungen. "Die Airlines müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden bestmöglich geschützt sind. Deshalb müssen sie auch für den Fall einer Insolvenz vorsorgen und das Risiko versichern und zwar kostenneutral für die Kunden", sagte der Grünen-Verkehrspolitiker Markus Tressel der Zeitung. "Das ist nicht nur eine Frage des Verbraucherschutzes, sondern auch der Kundenfreundlichkeit." Unter Juristen ist ein Pleiteschutz umstritten. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV), Jörn Weitzmann, lehnt eine solche Regelung ab, da eine Insolvenz als das "letzte Stadium einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens" nicht vom Himmel falle. "Der Liquiditätskrise, die letztendlich zur Insolvenz führt, gehen etwa die Finanzierungskrise, die Ertragskrise, die Gesellschafterkrise und die strategische Krise voraus", sagte Weitzmann dem "Handelsblatt". Eine allgemeinverbindliche Versicherung gegen den Insolvenzausfall sei daher "nicht zielführend". Sie fördere eher den "Moral Hazard", als dass sie zu effizienten und effektiven Strukturen Anreiz gebe.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.