Finanzen
Rossmann-Gründer: Schlecker-Urteil ist eine große Überraschung
"Dass trotz der besonderen Konfliktsituation durch die enge Beziehung zu den Eltern, Meike und Lars nicht auf Bewährung verurteilt wurden, ist für Außenstehende nicht leicht zu begreifen." Anders sieht Roßmann das Urteil gegen den Schlecker-Gründer Anton Schlecker: "Dagegen erscheint die Bewährungsstrafe für Anton Schlecker - auch aus Sicht eines berechtigten Gläubigerschutzes - nicht überzogen."
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